Aufnahmebogen in Ehe- und Familiensachen
Durch das Ausfüllen unseres besonderen Fragebogens gewährleisten Sie die richtige Aufnahme und die korrekte Wiedergabe der zur Mandatsbearbeitung im Familienrecht leider recht umfangreich erforderlichen Daten. Alle Angaben sind freiwillig und werden streng vertraulich entsprechend unserer Datenschutzerklärung behandelt.
Ein Mandatsverhältnis kommt nur durch schriftliche Bestätigung der Kanzlei zu Stande! Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass Sie auch dann, wenn die Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH) in Betracht kommt, als Auftraggeber/-in und Mandant/-in stets Kostenschuldner sind, und dass Familiensachen nach dem Gegenstandswert abgerechnet werden!