Aufnahmebogen | Familiensachen | Online-Scheidung 2024-12-21T15:23:44+01:00

Aufnahmebogen in Ehe- und Familiensachen

Durch das Ausfüllen unseres besonderen Fragebogens gewährleisten Sie die richtige Aufnahme und die korrekte Wiedergabe der zur Mandatsbearbeitung im Familienrecht leider recht umfangreich erforderlichen Daten. Alle Angaben sind freiwillig und werden streng vertraulich entsprechend unserer Datenschutzerklärung behandelt.

Ein Mandatsverhältnis kommt nur durch schriftliche Bestätigung der Kanzlei zu Stande! Vielen Dank für Ihr Verständnis.


    Ich habe die WIDERRUFSBELEHRUNG der Kanzlei ADVOKOLB zur Kenntnis genommen. In Kenntnis der Widerrufsbelehrung verlange ich als Auftraggeber ausdrücklich, dass die Kanzlei ADVOKOLB bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit ihrer Leistung beginnt. Mir ist bekannt, dass ich bei Widerruf bereits erbrachte Leistungen zu bezahlen habe und ich mein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliere.

    Zustimmung Datenschutz
    Ich erkläre, dass ich vor dem Ausfüllen dieses Formulars die DATENSCHUTZERKLÄRUNG der Kanzlei ADVOKOLB zur Kenntnis genommen habe, verstanden habe und nachstehende Angaben freiwillig mache:

     
     

    Personaldaten Ehegatte / Lebenspartner / anderer Elternteil (Gegner/in)


     
     

    Heiratsdaten (nur bei Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftssachen)

    Wer wohnt noch in der Ehewohnung?

    IchEhegatteBeide

    Gibt es einen Ehevertrag, eine Trennungs- oder Ehescheidungsfolgenvereinbarung?

    JaNein

    Waren Sie schon einmal verheiratet?

    JaNein

     

    Kind(er)

    Bei welchem Elternteil lebt das Kind / leben die Kinder?

    Bei mirBei Gegner/inPraktiziertes Wechselmodell

    Wer bezieht das Kindegeld?

    IchGegner/in

     

    Gemeinschaftlich volljährige Kinder:

     

     

    Kind(er) aus einer anderen Beziehung / früheren Ehe:

     

     

    Wie sind Sie auf unsere Kanzlei aufmerksam geworden:



    Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass Sie auch dann, wenn die Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH) in Betracht kommt, als Auftraggeber/-in und Mandant/-in stets Kostenschuldner sind, und dass Familiensachen nach dem Gegenstandswert abgerechnet werden!