MIETRECHT | Immobilienrecht 2024-12-21T17:12:18+01:00

Mietrecht (Wohnraum und Gewerbe) | Pacht | Leasing

ADVOKOLB Rechtsanwalt Ernst Andreas Kolb ist seit über 23 Jahren im Mietrecht tätig und übernimmt als Spezialist für Wohnraummietrecht Ihre Interessenvertretung außergerichtlich sowie vor Gericht – von der Begründung eines Mietverhältnisses bis zur Beendung eines Mietverhältnisses. Als unabhängiges Organ der Rechtspflege kann es sich Ihr Rechtsanwalt erlauben sowohl Mieter als auch Vermieter zu vertreten. Das gilt für den privaten Bereich wie auch das Gewerbemietrecht. Selbstverständlich sind Sie hier auch richtig bei Fragen rund um Pacht und im Leasing.

Als langjähriges Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht & Immobilien des DAV ist regelmäßige Fort- und Weiterbildung sowie die Lektüre von Fachzeitschriften und aktueller Rechtsprechung selbstverständlich. Wenn Sie nun fragen, warum RA E. A. Kolb keinen Fachanwaltstitel im Miet- und Wohnungseigentumsrecht besitzt, so hat das einen klaren Grund: Rechtsanwalt Ernst Andreas Kolb ist hoch spezialisiert im Mietrecht, betreut aber keine Mandate im Wohnungseigentumsrecht.

Gestatten Sie uns noch folgenden Hinweis an Sie:

Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist für Mieter ein Muss, aber auch für Vermieter äußerst empfehlenswert, schon im Hinblick auf die mitunter sehr hohen Gutachterkosten.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, haben Sie freie Anwaltswahl! Behauptet Ihre Versicherung etwas anderes, so steht dies nicht im Einklang mit dem Versicherungsvertragsrecht. Auch darum kümmern wir uns dann gerne!

Immobilienrecht | Grundstücksrecht

ADVOKOLB ist Ihr Ansprechpartner im gesamten Immobilienrecht.

Wenn Sie eine Immobilie erwerben, verwerten oder vermieten wollen, sind Sie bei uns goldrichtig. Hierzu gehört die Prüfung von Immobilienkaufverträgen und Immobilienfinanzierungsverträgen, das Betreiben bzw. die Vertretung im Teilungsversteigerungsverfahren sowie die außergerichtliche Auseinandersetzung von Miteigentümergemeinschaften, die Gestaltung von Miteigentümervereinbarungen, die Geltendmachung von Nutzungsentschädigungsansprüchen gegen Miteigentümer die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen sowie schließlich die Durchsetzung bauvertraglicher Ansprüche.

Zum Tätigkeitsspektrum gehört natürlich auch die Prüfung der Rechtmäßigkeit und gegebenenfalls die Abwehr öffentlich-rechtlicher Ansprüche gegen Grundstückseigentümer (bspw. Umlagen nach Straßenbau oder bei Anschluss- und Benutzungszwang) ebenso wie alle Fragen rund um Forderungen der Finanzverwaltung gerichtet auf die Zahlung von Grundsteuer und Grunderwerbsteuer.

Maklerrecht

Abgerundet wird das Profil durch die Tätigkeit im Maklerrecht. Maklerverträge sind häufig unzulässig. Das kann den Provisionsanspruch dem Grunde nach, aber auch dessen Höhe betreffen. Von Gesetzes wegen entsteht der Vergütungsanspruch eines Maklers erst bei Erfolg.

Der Kunde des Maklers sollte sich nicht alles gefallen lassen. Wir sind aber auch Maklern gern behilflich bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Provisionsansprüche. Denn eine jede Medaille hat zwei Seiten!