MIETRECHT | PACHTRECHT | LEASINGRECHT 2022-02-04T21:28:13+01:00

Mietrecht (Wohnraum und Gewerbe) | Pachtrecht | Leasing

ADVOKOLB Rechtsanwalt Ernst Andreas Kolb ist seit über 15 Jahren im Mietrecht tätig und übernimmt als Spezialist für Wohnraummietrecht Ihre Interessenvertretung außergerichtlich sowie vor Gericht. Alle bei ADVOKOLB tätigen Rechtsanwälte vertreten Sie kompetent im Mietrecht, Pachtrecht und im Leasingrecht. Wir schreiben Engagement groß und haben Erfolg auch in Prozessen, in denen vermeintliche „Platzhirsche“ auf der Gegenseite stehen. Als unabhängiges Organ der Rechtspflege können wir es uns erlauben, sowohl Mieter als auch Vermieter zu vertreten. Das gilt für den privaten Bereich wie auch das Gewerbemietrecht.

Als langjähriges Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht & Immobilien des DAV unterziehen wir uns regelmäßiger Fort- und Weiterbildung. Der Bezug einschlägiger Fachpublikationen ist für uns selbstverständlich.

Wenn Sie fragen, warum hat keiner der bei ADVOKOLB beschäftigten Anwälte einen Fachanwaltstitel im Miet- und Wohnungseigentumsrecht besitzt, so hat das einen klaren Grund: Wir befassen uns laufend und intensiv mit dem Mietrecht und nur in Einzelfällen mit dem Wohnungseigentumsrecht.

Gestatten Sie uns noch folgenden Hinweis an Sie:

Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist für Mieter ein Muss, aber auch für Vermieter äußerst empfehlenswert, schon im Hinblick auf die mitunter sehr hohen Gutachterkosten.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, haben Sie freie Anwaltswahl! Behauptet Ihre Versicherung etwas anderes, so steht dies nicht im Einklang mit dem Versicherungsvertragsrecht. Auch darum kümmern wir uns dann gerne!

Immobilienrecht | Grundstücksrecht | Maklerrecht

Wenn Sie eine Immobilie erwerben, verwerten oder vermieten wollen, sind Sie bei uns goldrichtig. Wir prüfen ständig Immobilienkaufverträge und Immobilienfinanzierungsverträge, betreiben und betreuen Teilungsversteigerungsverfahren sowie die außergerichtliche Auseinandersetzung von Miteigentümergemeinschaften, gestalten Miteigentümervereinbarungen, machen Nutzungsentschädigungsansprüche gegen Miteigentümer geltend und sorgen für die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen und die Erfüllung bauvertraglicher Ansprüche.

Kurz: ADVOKOLB ist Ihr Ansprechpartner im gesamten Immobilienrecht.

Zu unserem Tätigkeitsspektrum gehören ebenso die Prüfung der Rechtmäßigkeit und gegebenenfalls die Abwehr öffentlich-rechtlicher Ansprüche gegen Grundstückseigentümer (bspw. Umlagen nach Straßenbau oder bei Anschluss- und Benutzungszwang) und von Forderungen der Finanzverwaltung nach Grundsteuer oder Grunderwerbsteuer.

Schließlich befassen wir uns regelmäßig mit dem Maklerrecht.

Maklerverträge sind häufig unzulässig. Das kann den Provisionsanspruch dem Grunde nach, aber auch dessen Höhe betreffen. Von Gesetzes wegen entsteht der Vergütungsanspruch eines Maklers erst bei Erfolg. Viele Makler sehen das leider anders.

Der Kunde des Maklers sollte sich nicht alles gefallen lassen. Wir sind andererseits aber auch Maklern gern behilflich bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Provisionsansprüche. Denn eine jede Medaille hat zwei Seiten!