Privatschulen | Hochschulen 2024-12-21T16:41:23+01:00

Schulrecht | Privatschulen | private Hochschulen

Rechtsanwalt Ernst Andreas Kolb ist seit gut 20 Jahren im Schul- und Hochschulrecht tätig und war langjährig Lehrbeauftragter an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, sodass er neben seiner juristischen Expertise auch Kenner des Hochschulbetriebes „von innen“ ist.

Zwischenzeitlich befasst sich RA E. A. Kolb vornehmlich mit Rechtsverhältnissen mit privaten schulischen Bildungsträgern und privaten Hochschulen und der rechtlich in vielfacher Hinsicht komplexen Verquickung von Zivilrecht und öffentlichem Recht. Es gilt hier neben Frage der Zulassung und dem Prüfungsrecht auch privatrechtliche Verträge zu prüfen, auszulegen und notfalls anzugreifen, um für die mitunter hohen Kosten einer Privatschule, privaten Hochschule oder Universität auch eine eine entsprechende Gegenleistung zu erhalten.

In diesem Bereich kommt es auf Verhandlungsgeschick ebenso an wie auf fundierte Rechtsausführungen.

Ihr Rechtsanwalt Ernst Andreas Kolb bietet die seltene Kombination von zivilrechtlicher Expertise verbunden mit fundierten Kenntnissen des Schul- und das Hochschulrechts. Entsprechend besteht der Mandantenkreis aus Eltern minderjähriger Schüler, volljährigen Schülern, Pädagogen und Hochschullehrern bis hin zu Bildungseinrichtungen.

Sollte das Verwaltungsrecht eine Rolle spielen, dann werden Sie natürlich im Widerspruchsverfahren wie auch im Klageverfahren vor allen deutschen Verwaltungsgerichten, den Oberverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht begleitet. So bleibt alles in einer Hand.

 

  

 

 

 

Streitwertkatalog
für die
Verwaltungsgerichtsbarkeit