Verkehrsunfallregulierung | Ordnungswidrigkeiten | Verkehrsstrafsachen
Rechtsanwalt Ernst Andreas Kolb und das Team von ADVOKOLB vertritt Sie im gesamten Verkehrsrecht. Das Verkehrsrecht umfasst neben den Klassikern Verkehrsunfall und Ordnungswidrigkeiten auch Rechtsstreitigkeiten zwischen Kunden und Autohäusern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Sachverständigen.
Wir setzen uns für Ihr Anliegen hartnäckig und konsequent ein. Das unterscheidet unsere Arbeitsweise von Kanzlei, die faktisch automatisiert und eher lieblos Masse statt Klasse bieten. Dabei lohnt sich – sowohl bei Ordnungswidrigkeiten und im Strafrecht als auch bei zivilrechtlichen Problemen – eine engagierte Mandatsführung im Regelfall.
Das Engagement der Kanzlei ADVOKOLB umfasst bei Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstrafsachen unter anderem:
- Vertretung des Halters beim Vorwurf einer Verkehrsordnungswidrigkeit
- Verteidigung des Betroffenen im Bußgeldverfahren
- Verteidigung des Beschuldigten beim Vorwurf einer Verkehrsstraftat
- Verteidigung nach einer Anklage oder nach Erlass eines Strafbefehls
- Beistandsleistung für Zeugen
- Nebenklage von Opfern
Im zivilrechtlichen Bereich sind wir unter anderem in folgenden Angelegenheiten tätig:
- Verkehrsunfallregulierung
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
- Geltendmachung von Schmerzensgeld
- Deckungsklagen gegen Versicherungen
- Regulierung von Sachmängeln beim Kraftfahrzeugkauf
- Durchsetzung von Ansprüchen aus Werkverträgen und Kaufverträgen
Wenn Sie Rechtsansprüche haben, dann überlassen Sie die Unfallregulierung bitte nicht Ihrer Kfz.-Werkstatt, sondern vertrauen Sie Ihrem Anwalt. Er holt definitiv mehr, schneller und stressfreier für Sie heraus.
Bitte übermitteln Sie uns (ausgedruckt oder gut eingescannt) unseren (interaktiven, also online ausfüllbaren) Aufnahmebogen in Verkehrsunfallsachen, damit wir alle erforderlichen Informationen zum Unfallhergang und den Anspruchstellern haben. Vielen Dank!
Für jeden Verkehrsteilnehmer oder Halter eines Kfz. empfiehlt sich dringend der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung. Bitte beachten Sie: Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, haben Sie freie Anwaltswahl! Behauptet Ihre Versicherung etwas anderes, so steht dies nicht im Einklang mit dem Versicherungsvertragsrecht. Auch darum kümmern wir uns dann gerne.